Urheberrechtsabgabe für Computer und Speichermedien?

Pauschalabgabe


Die urheberrechtliche Abgabe oder auch Pauschalabgabe, ist eine Vergütung zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche und für das Vervielfältigen und öffentlich Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützter Waren und Gütern. Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien sind nach dem Urheberrechtsgesetz zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben verpflichtet. Die Pauschalabgabe dient der Abgeltung von legalen Zugänglichmachungen und ebenfalls legale privaten Kopien. Bereits im Jahr 1971 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass für gebräuchliche Leerkassetten für Tonaufnahmen eine Pauschalabgabe zulässig ist.

Betroffen sind folgende Geräte/Hardware:

  • PCs und Notebooks
  • Speichermedien wie CDs, DVDs, Festplatten, SD-Karten und USB-Sticks
  • Scanner, Drucker und Faxgeräte
  • Tablets
  • Smartphones
  • MP3-Player
  • Kopiergeräte


Wir, als Computer Werkstatt in Stolberg, für die Städteregion Aachen, haben diese erhobene Pauschale der Bundesregierung, zurzeit in Höhe von ca. 20€, bereits in unsere Angebote mit einberechnet, daher fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Hintergrundinformation:

Die Pauschale wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eingefordert und verteilt diese an die Verwertungsgesellschaften, wie GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst, welche wiederrum die Ausschüttung an ihre Mitglieder vornehmen.

  • Spar-Tipp:
  • Beim Kauf von refurbished Hardware, bzw. junggebrauchte EDV Systeme, fällt diese Pauschale weg. Daher sind neuwertige Computer aus 2nd Hand oder Leasingrückläufer PCs eine interessante Option.



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Pauschalabgabe für EDV Geräte